BABY & SCHWANGERSCHAFT

Behördengänge vor und nach der Geburt

Hurra, der neue kleine Erdenbürger ist da! Hat sich ja auch lange genug Zeit gelassen. Nach 10 Monaten Bauchexil möchte man sein neugeborenes Baby am liebsten rund um die Uhr liebhaben, bewundern und bestaunen. Allerdings gibt es auch in dieser Zeit wieder lästige, aber wichtige Bürokratie zu erledigen. Mit der richtigen Vorbereitung und unserer Checkliste ist das aber gar kein Problem!

1. Anmeldung beim Standesamt

Nach der Geburt hat man eine Woche Zeit, das Kind beim Standesamt zu melden. Sonst muss es wieder dahin zurück, wo es hergekommen ist. Nein, kleiner Scherz, im Grunde passiert nichts, außer dass man vielleicht ein kleines Bußgeld entrichten muss. Aber da man ja jeden Cent für das Kleine braucht, lieber nicht zu lange warten. Außerdem bekommt man ja beim Standesamt die Geburtsurkunde, die man für viele weitere Behörden braucht. Oft hat das Amt eine Filiale in der Geburtsklinik.

Ihr benötigt:

  • die Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus
  • Euren Personalausweis
  • bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • bei Unverheirateten: Geburtsurkunde der Mutter
  • evtl. die Vaterschaftsanerkennung (sofern schon eine vorhanden ist – dazu mehr im nächsten Abschnitt)

2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Normalerweise übernehmen das die Standesämter. Telefonisch kann man sich dessen vergewissern. Das Einwohnermeldeamt meldet das Kind auch dem Finanzamt, wo es auf Eurer elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt wird.

3. Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung kann man auch schon während der Schwangerschaft durchführen. Verheiratete Paare brauchen diese nicht. Bei ihnen geht man davon aus, dass der Ehemann auch der Vater ist, was ja durchaus wünschenswert wäre …

Unverheiratete Väter können die Vaterschaft offiziell anerkennen. Bei der Gelegenheit kann auch gleich das gemeinsame Sorgerecht geregelt werden. Dabei darf man gern im Hinterkopf behalten: Diese Entscheidung ist final und nur in begründeten Ausnahmefällen gerichtlich wieder rückgängig zu machen.

4. Anmeldung bei der Krankenkasse

Hier genügt ein Anruf, dann bekommt Ihr das Formular zugeschickt. Einreichen müsst Ihr dann nur dieses und in den meisten Fällen die Geburtsurkunde.

5. Antrag auf Kindergeld

Kindergeld beantragt man bei der Agentur für Arbeit. Den Antrag kann man online ausfüllen oder herunterladen. In jedem Fall muss man ihn unterschreiben und mit der Geburtsbescheinigung an die Familienkasse der Arbeitsagentur senden.

6. Antrag auf Elterngeld

Das Elterngeld orientiert sich daran, wie viel man in den letzten 12 Monaten vor der Geburt verdient hat. Deshalb benötigt Ihr darüber auch Nachweise. Wenn Ihr wissen wollt, wie viel Elterngeld Ihr in etwa erwarten könnt, gibt es auf der Seite des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen praktischen Rechner. Dort findet Ihr auch einen Link zu Eurer zuständigen Elterngeldstelle. Für die Beantragung braucht Ihr zusätzlich zum Einkommensnachweis dann noch den Antrag selbst und die Geburtsbescheinigung.

Ungefähr sieben Wochen vor dem geplanten Start solltet Ihr Eurem Arbeitgeber eine formlose Mitteilung über das Startdatum und die Dauer der Elternzeit machen. Da Euch die Elternzeit gesetzlich zusteht, braucht der Arbeitgeber ihr nicht zuzustimmen. In dieser Zeit seid Ihr auch vor Kündigung geschützt.

Mit unserer Behördengang-Checkliste zum Ausdrucken flutscht Euch kein wichtiger Punkt durch. Alles Gute für die kommende aufregende und wunderschöne Zeit!

Checkliste Behördengänge zur Geburt
Alles Wissenswerte rund um die Geburt
Kostenlose Checkliste für die Schwangerschaft
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Iris

Mit Kinder- und Familienthemen kennt Iris sich dank ihrer bezaubernden Tochter bestens aus. Die heute Fünfjährige hat ihr Leben komplett umgekrempelt. Neben ihrer Tochter liebt Iris vor allem Wörter - und die Möglichkeit, beim Bloggen ihr Wissen zu teilen und wichtige Themen bekannter zu machen.

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Ein Kommentar
  1. Shakfah

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