Noch immer wirft das Urteil über das Betreuungsgeld bei vielen Familien Fragen auf. Wie sieht der aktuelle rechtliche Stand aus und was wird aus den bereits gestellten Anträgen? Ich habe nun für Euch einmal die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Eltern können durch Vertrauensschutz weiterhin Geld beziehen
Auch wenn die Zahlung des Betreuungsgeldes als unvereinbar mit dem Grundgesetz gilt, können Eltern, denen eine finanzielle Unterstützung zugesagt wurde, die Leistungen auch weiterhin erhalten. Laut Bundesverfassungsgericht können sich Eltern unter anderem auf den Vertrauensschutz berufen. Nach diesem Prinzip bleiben Verträge trotz Änderung der Rechtslage bestehen. Im Falle des Betreuungsgeldes bedeutet dies, dass Eltern, die im Vertrauen auf die Zahlung nicht rechtzeitig nach einem neuen Kita-Platz gesucht haben, das Geld voraussichtlich bis zum Ende des neuen Kita-Jahres beziehen dürfen. Auch der vollständige Verbrauch des Geldes kann in diesem Fall als Grund geltend gemacht werden.
Fortsetzung der Zahlungen kann nicht erzwungen werden
Im Falle des Vertrauensschutzes wird rechtlich nach Einzelfällen entschieden, was bedeutet, dass eine Berufung auf diese Grundlage nicht zwingend zur Bewilligung des Geldes führt. Je nach Verhandlungsbasis und Abmessung der entstehenden Nachteile für die betroffenen Familien wird darüber entschieden, ob das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt wird oder nicht. Falls Ihr jedoch auf die Leistung angewiesen seid und Euch durch die Beendigung der Zahlung große Ausfälle und finanzielle Rückstände entstehen, könnt Ihr etwas aufatmen und mit Hilfe der Rechtsgrundlage weiterhin das Betreuungsgeld empfangen.
Keine Neubewilligung von Anträgen
Auch wenn Familien die Leistungen noch bis ins nächste Jahr hinein erhalten könnten, sieht es für bereits gestellte, jedoch noch nicht bewilligte Anträge schlecht aus. Das Gericht entschied, dass neue Anträge nicht mehr bewilligt werden. Demnach werden Anträge, die eingereicht wurden nicht weiter bearbeitet.
Regelung wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt
Bayern, Hessen und Sachsen zählen derzeit zu den Bundesländern, die sich für eine weiterführende Form des Betreuungsgelds stark machen. Eine Möglichkeit ist, das Betreuungsgeld nicht auf Bundeseben zu verhandeln, sondern auf Landesebene einzuführen. Die Bedingungen für dieses Vorhaben sind jedoch noch nicht geklärt.
Alternative zum Betreuungsgeld?
Eine andere Alternative zum fehlenden Betreuungsgeld schlägt die SPD vor. Sie möchte durch Zuschüsse eine Teilzeit-Berufstätigkeit beider Elternteile fördern. Sie sieht vor, Eltern eine Art Lohnersatz zu zahlen, wenn sich beide in einer Teilzeitbeschäftigung befinden und sich somit die Zeit für das Kind teilen. Entfallen könnte diese Lösung jedoch, wenn einer der beiden Partner Vollzeit arbeitet.
Schlussendlich wird die Diskussion um die sogenannte „Herdprämie“ damit noch nicht beendet sein. Ob und wie lange Familien noch ein Recht auf das Geld haben, wird von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet. Solltet Ihr jedoch bereits Betreuungsgeld beziehen, müsst Ihr Euch keine Sorgen machen. Eine sofortige Einstellung sowie eine Rückforderung der bereits erhaltenen Zahlungen ist in allen Fällen so gut wie ausgeschlossen.
Einen weiteren gelungenen Bericht über die derzeitige Situation findet Ihr unter anderem in einem Artikel von Spiegel Online.
Theres
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Ja da. Muss ich dir recht geben.Leider.mein sohn gerade 15 monate alt und ich habe erst jetzt. Von betreungsgeld gehort und wollte dem antrag stellen.wie hier rauslesen kann ist es schon zu spät. Icb finde gerade die menschen die vollzeit arbeiten. Und trotzdem nicht uber runden kommen sollte esgeholfen werden.und nicht denen die ganzen tag nichts tun und dafur nocht geld kassieren.
- 8. November 2016Mfg
was soll man dazu sagen, es ist einfach nur traurig und absolut ärgerlich!!!
auf der einen seite will die politik das die deutschen wieder mehr kinder zeugen und versprechen geld hier, geld da und am ende wirst du noch bestraft und du bekommst nichts mehr!
grundgesetzt hin oder her, aber hätte man nicht so kulant sein können und das betreuungsgeld solange weiter zahlen bzw bewilligen können bis es eine ersatzlösung gibt!?!?
jetzt kommen wieder welche die sagen gesetze sind da um sich daran zu halten…ja schön und was ist mit unserer demokratie, wurde einer von uns gefragt was wir zb von der aufnahme der „flüchtlinge“ halten oder ob wir einverstanden sind denen jeden monat „taschengeld“ zu geben…nein wurden wir nicht…!
ich finde es langsam einfach nur noch erbärmlich das in jede ecke dieser welt und jedem hartz 4 empfänger (die die es ausnutzen) geld gepummt wird -frage mich ob das alles dem grundgesetzt entpricht?- und die menschen die 10std am tag arbeiten werden noch in den hintern getreten…!
ich belasse es erstmal mit diesem text und entschuldige mich für etwige rechtschreibfehler und der nicht einhaltung von groß und kleinschrift.
mfg
- 17. November 2015